AGB



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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der ALMACOM DISTRIBUTION GMBH
(nachfolgend „ALMACOM DISTRIBUTION GMBH-Verkaufsbedingung“ genannt)


§1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten nur für Geschäfte mit Unternehmern i. S. d. § 14 BGB
(2) Die ALMACOM DISTRIBUTION GMBH-Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den ALMACOM DISTRIBUTION GMBH-Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
(3) Die ALMACOM DISTRIBUTION GMBH-Verkaufsbedingungen gelten auch für sämtliche künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
(4) Alle von den ALMACOM DISTRIBUTION GMBH-Verkaufsbedingungen abweichenden Vereinbarungen, die zwischen ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- und dem Käufer getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen.
(5) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.
(6) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer werden die ALMACOM DISTRIBUTION GMBH-Verkaufsbedingungen auch Bestandteil des Vertrages, wenn im Einzelfall kein ausdrücklicher Hinweis auf die Einbeziehung erfolgt.
(7) ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- behält sich vor, die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit anzupassen. Es gelten, insbesondere für zukünftige Geschäfte, stets die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuell gültigen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.


§2 Angebot, Angebotsunterlagen, Lieferung
(1) Sämtliche von ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- abgegebenen Angebote, unabhängig von der Form, in der sie dem Käufer zur Verfügung gestellt werden, sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, unverbindlich und gelten vorbehaltlich der Lieferfähigkeit der Lieferanten von ALMACOM DISTRIBUTION GMBH-.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im angebotenen Preis nicht enthalten.
(3) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder mündliche Bestellung des Bestellers und unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder unverzüglich bzw. innerhalb der vereinbarten Frist geliefert bzw. bei Abholung durch den Käufer bereitgestellt werden.
(4) Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
(5) Die Rechte des Bestellers aus den mit uns geschlossenen Verträgen sind nicht übertragbar.
(6) Werden ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
(7) Alle im Zusammenhang mit Unterlagen (Kataloge, Broschüren, Angebote etc.) von ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- eventuell verwendeten Begriffe (insbesondere „zugesicherte Eigenschaften“, „garantierte Leistung“, „garantieren“, „Garantie“ etc.) verstehen sich nicht als Beschaffenheitsgarantien im Sinne der §§ 443, 444, 639 BGB. Die getroffenen Äußerungen stellen stets eine Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit und
Leistungscharakteristika dar, ohne dass damit eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne der erwähnten Gesetzesbestimmungen abgegeben wird. ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- haftet nicht für Werbeaussagen Dritter, insbesondere Werbeaussagen von Herstellern und deren Gehilfen.
(8) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei in jedem Fall eine schriftliche Mahnung durch den Käufer zu erfolgen hat.
 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig.
(2) Auf Wunsch des Bestellers versenden wir die Ware auf dessen Kosten und Gefahr. Bei Exportlieferungen sind alle mit der Lieferung verbundenen Zölle, Gebühren und Abgaben vom Besteller zu tragen.
(3) Gerät der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, werden alle offenen Rechnungen aus unserer Geschäftsbeziehung zum Besteller automatisch fällig und eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt. Für noch auszuführende Lieferungen sind wir berechtigt, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Gleiches gilt, wenn uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die geeignet sind, unseren Zahlungsanspruch zu gefährden.
(4) Gegen unsere Zahlungsansprüche kann der Besteller nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Gleiches gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten des Bestellers, es sei denn, diese beruhen auf demselben Vertragsverhältnis wie der betroffene Zahlungsanspruch.
 

§4 Lieferung
(1) Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
(2) Die Verpackung wird besonders berechnet und eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen. Der Besteller entsorgt auf eigene Kosten.
(3) Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- vom Käufer innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen.
(4) Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtungen ist unser Firmensitz in Soest. Dies gilt auch dann, wenn wir auf Verlangen des Bestellers die Ware auf seine Gefahr an einen von ihm bezeichneten Ort senden. Die Versandart und die Verpackung liegen in unserem pflichtgemäßen Ermessen.
(5) Von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und gelten stets nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt wurden. Bei Versendung der Ware bezieht sich der Liefertermin auf den Zeitpunkt der Übergabe an die Transportperson. Sofern kein Fixgeschäft vereinbart ist, dürfen auch verbindliche Liefertermine um eine Woche überschritten werden, ohne dass wir in Verzug geraten.
(6) Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt oder anderer, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Wir informieren den Besteller unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines solchen Leistungshindernisses. Wird die Leistung aufgrund eines in Satz 1 genannten Ereignisses unmöglich oder unzumutbar erschwert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
 

§5 Gefahrenübergang
(1) Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort und entsprechender Benachrichtigung des Käufers durch ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- geht die Gefahr auf den Käufer über.
(2) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der
Versandbereitschaft dem Versand gleich. Teillieferungen sind zulässig.
 

§6 Eigentumsvorbehalt
(1) ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- bezieht, behält sich ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- das Eigentum vor, bis sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
(2) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für ALMACOM DISTRIBUTION GMBH-, ohne dass ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum von ALMACOM DISTRIBUTION GMBH-. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- gehörender Ware erwirbt ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt das Miteigentum auf ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum von ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
(3) Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt, d.h. im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der von ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- geltend gemachte Rechnungsbetrag, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum von ALMACOM DISTRIBUTION GMBH-, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert von ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- an dem Miteigentum entspricht.
(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von vorstehenden Absätzen (3) und (4) auf ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur unter der Voraussetzung gestattet, dass ALMACOM DISTRIBUTION
GMBH- dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert der gesicherten Forderung von ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring Erlöses wird die Forderung von ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- sofort fällig.
(5) ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß vorstehenden Absätzen (3) bis (5) abgetretenen Forderungen. ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen von ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. (6) Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen alle bestehenden Risiken, insbesondere Feuer, Einbruch und Wasserschäden, angemessen zu versichern und sie pfleglich zu behandeln und aufzubewahren. Versicherungsansprüche aus Schadensfällen sind an uns abzutreten.
(7) Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen die Rechte zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
(8) Soweit auf den Wert der Vorbehaltsware abgestellt wird, ergibt sich dieser aus dem Rechnungsbetrag (Faktura-Wert), den ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- gegenüber dem Käufer verlangt.
 

§7 Gewährleistung
(1) Wegen unwesentlicher Mängel darf der Besteller eine Lieferung nicht zurückweisen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die empfangene Ware unverzüglich auf etwaige Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen zu prüfen; im Übrigen bleibt § 377 HGB unberührt.
(3) Für rechtzeitig gerügte Mängel erfolgt nach unserer Wahl eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Wir können jedoch die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller nicht einen in Anbetracht des Mangels angemessenen Teil des Kaufpreises bezahlt hat.
(4) Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleiß ist ausgeschlossen. Änderungen an Produkten, die Verwendung von Teilen oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen sowie unsachgemäße Benutzung und Fremdeinwirkungen haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche insoweit ausgeschlossen sind. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, ist dieses Risiko vom Besteller zu tragen.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt, außer in Fällen des Vorsatzes, 1 Jahr ab Lieferung der Ware. § 479 BGB bleibt unberührt.
(6) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten gerechnet ab Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 438 Abs. 3 (Arglistiges Verschweigen), § 445 b Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.
 

§8 Rücktritt
ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- kann bis zur Übergabe der gekauften Ware an den Käufer jederzeit aus wichtigem Grund vom Kaufvertrag zurücktreten.
 

§9 Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt.
(2) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, auf deren Einhaltung der Besteller vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Unsere Haftung für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für grobe Fahrlässigkeit unserer Angestellten und Erfüllungsgehilfen ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Unsere Haftung wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Bestellers bleibt unberührt. Gleiches gilt für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
(5) Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit der Käufer anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
(6) Im Übrigen gelten für Schadensersatzansprüche die Verjährungsfristen des § 7 Punkt 6.
 

§10 Datenspeicherung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- personenbezogene Daten des Käufers speichert, bearbeitet und anderen Gesellschaften oder Dritten übermittelt, soweit gesetzlich zulässig. Die Daten werden zudem zur Pflege der Kundenbeziehungen verwendet, sofern der Käufer dem nicht gemäß Art. 21 DS- GVO widerspricht. Soweit erforderlich und gesetzlich zulässig werden Vertragsdaten zum Zwecke der Prüfung der Bonität des Käufers an Dritte, insbesondere an Warenkreditversicherungen übermittelt, deren Ergebnisse auch anderen Dritten zur Verfügung gestellt werden können. Im Rahmen der Abwicklung von Aufträgen, die Artikel beinhalten, die selektiven Vertriebssystemen einzelner Hersteller unterliegen, ist es darüber hinaus regelmäßig erforderlich, personenbezogene Daten (Name, Adresse, Lieferdaten) zu verarbeiten und an den entsprechenden Hersteller oder von diesem beauftragte Dritte zu übermitteln.
 

§11 Datenschutz
Unsere Informationstexte zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten nach Art. 13, 14 und 21 EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie auf unserer Homepage: www.almacom-gmbh.de
 

§12 Export
Die Lieferungen und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Der Käufer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung, Einfuhr benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen.
 

§13 Compliance
(1) Der Käufer garantiert im Allgemeinen und während der Dauer der Geschäftsbeziehungen mit ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, einschließlich (aber nicht ausschließlich) aller Anti-Korruptions-Gesetze und – Vorschriften sowie die Einhaltung sämtlicher anwendbarer den freien Wettbewerb schützender Vorschriften. Der Käufer hat im Zusammenhang mit den
vertragsgegenständlichen Leistungen aus den mit ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- geschlossenen Verträgen keine verbotenen Handlungen begangen, weder direkt noch indirekt und wird dies auch künftig nicht tun. Verbotene Handlungen beinhalten das Versprechen, Anbieten oder Gewähren, oder das Anfordern oder Annehmen eines unzulässigen Vorteils oder Nutzens um Handlungen in unzulässiger Weise zu beeinflussen.
(2) ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- und deren Vertreter haben in berechtigten Zweifelsfällen, dass der Käufer gegen seine Pflichten aus § 13 Abs. 1 verstoßen hat, das Recht, in die Bücher und Aufzeichnungen des Käufers einzusehen, diese zu auditieren und Kopien daraus zu erstellen, soweit sie die Durchführung der Geschäftsbeziehung zu ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- betreffen. Die Einsicht erfolgt im angemessenen Umfang, am üblichen Standort und zu den üblichen Geschäftszeiten.
(3) Bei Verstoß des Käufers gegen die Verpflichtung aus § 13 Abs. 1 ist ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- berechtigt, diesen Vertrag schriftlich fristlos und ohne weitere Verpflichtungen oder Haftung gegenüber dem Käufer zu kündigen. Der Kunde wird ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- von allen Schäden, Verlusten, Zurückhaltung von Zahlungen, Forderungen und Ansprüchen Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Kündigung ergeben, vollumfänglich frei und schadlos halten.
 

§14 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
(1) Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt der Sitz der betroffenen ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- als Gerichtsstand vereinbart; die ALMACOM DISTRIBUTION GMBH- ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz der ALMACOM DISTRIBUTION GMBH-.
(3) Die Beziehungen zwischen den Parteien richten sich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
 

§15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der ALMACOM DISTRIBUTION GMBH-Verkaufsbedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit an durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung in jeglicher Hinsicht möglichst nahe kommt.

Soest, den 11.11.2021